Die Generation Z ist betriebliche Realität und schafft völlig andere juristische Herausforderungen, als sie für die Generation Y gelten. Diese fundamentalen Unterschiede gilt es zu verstehen und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, denn sonst kann sich die Generation Z zu einer explosiven Mischung aus Anspruchsdenken und Durchsetzungsmacht entwickeln.
Interessant: unter anderem die Rolle des Arbeitsvertrages und die Rolle des „psychologischen Vertrages“.
Den gesamten Artikel von Christian Scholz und Stephan Weth zur GenZ gibt es -> hier als PDF. (Danke an den Verlag HUSS Medien GmbH)